Einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre (meldepflichtig)
Ordonannzrepetierer (meldepflichtig)
Bewilligungspflichtige Waffen (WES)
Pistolen mit Magazin bis 20 Schuss
Revolver
Selbstladebüchsen mit Magazin bis 10 Schuss
Selbstladeflinten mit Magazin bis 10 Schuss
Unterhebelrepetierer (Lever-Action)
Vorderschaftrepetierer (Pump-Action)
Ausländische Ordonnanzrepetierer
Repetiergewehre mit Klappschaft
Jagdwaffen mit Lauflänge, kürzer als 45cm
Wesentliche Waffenbestandteile
Schlagstöcke
Verbotene Waffen (ABK Sport / Sammler)
Halbautomatische Handfeuerwaffen mit grossem Magazin (mehr als 10 Patronen)
Halbautomatische Faustfeuerwaffen mit grossem Magazin (mehr als 20 Patronen)
Zu Halbautomaten umgebaute Seriefeuerwaffen
Halbautomatische Handfeuerwaffen mit Klapp- oder Teleskopschaft, deren Gesamtlänge ohne Funktionsverlust auf unter 60 cm gekürzt werden kann. (Nur für Sammler möglich)
Verbotenes Waffenzubehör
Laserzielgeräte (Keine Rotpunktvisiere)
Nachtsichtzielgeräte
Schalldämpfer
Granatwerfer als Waffenzusatz
Vorgehen Antrag für WES / ABK
1. Schritt: Strafregisterauszug bestellen
Den Strafregisterauszug erhalten Sie entweder bei Ihrer Poststelle, oder online mit einem Klick HIER.Der Privatauszug hat eine Gültigkeit von 3 Monaten.
Kosten: CHF 20.00
2. Schritt: Antrag für WES einreichen
Antragsformular für WES (Klick HIER) zusammen mit dem Strafregisterauszug und einer Kopie Ihrer ID, oder Ihres Reisepasses bei der zuständigen Abteilung Ihrer Gemeinde einreichen. Kosten: CHF 50.00. Achtung! dieses Vorgehen setzt voraus, dass Sie im Kanton Zürich wohnhaft sind. In sämtlichen andern Kantonen, gibt es eine zentrale Stelle der Kantonspolizei, welche für Waffenbelange zuständig ist. Eine Auflistung sämtlicher, kantonalen Waffenbüros finden Sie HIER.
2. Schritt: Antrag für ABK einreichen
Antragsformular für ABK (Klick HIER) zusammen mit dem Strafregisterauszug und einer Kopie Ihrer ID, oder Ihres Reisepasses bei der zuständigen Abteilung der Kantonspolizei einreichen. Kosten: CHF 50.00. Für Sammler wird zusätzlich ein aktuelles Verzeichnis der Waffen, welche bereits in Ihrem Besitz sind, sowie ein Nachweis über angemessene Vorkehrungen zur sicheren Aufbewahrung verlangt. Eine Auflistung sämtlicher, kantonalen Waffenbüros finden Sie HIER.
3. Schritt: Gültigkeit / Einlösen der Bewilligung
Sie haben Ihre Bewilligung per Post erhalten. Diese berechtigt Sie innerhalb 6 Monaten die bewilligte Anzahl (max. 3 Feuerwaffen) gleichzeitig zu erwerben. Die Waffen müssen beim selben Veräusserer, zum selben Zeitpunkt bezogen werden. Sobald die gewünschte Waffe/n auf der Bewilligung eingetragen ist, verliert diese Ihre Gültigkeit. Um in Zukunft zusätzliche Waffen kaufen zu können, muss eine neue Bewilligung beantragt werden.
4. Schritt: Waffe kaufen vor Ort
Falls Sie gerne persönlich vorbeikommen möchten, bitten wir Sie Ihre Bewilligung und einen gültigen Ausweis mitzubringen.
4. Schritt: Waffe kaufen online
Falls Sie Ihre Waffe nach Hause geliefert haben möchten, ändert sich die Vorgehensweise. Wir bitten Sie uns Ihre Bewilligung im Original per Post zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweises an folgende Adresse zu senden und vorab alle 3 Exemplare der Bewilligung an der vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Pro Waffe wird eine Unterschrift benötigt. Bitte füllen Sie keine weiteren Felder der Bewilligung aus.
Adresse für Briefpost: Kurt Zimmermann Postfach 38 8180 Bülach
5. Schritt: Meldung / Aufbewahrung
Wir füllen die drei Exemplare der Bewilligung mit den Waffendaten aus. Sie erhalten als Erwerber eines dieser Exemplare zurück. Wir als Veräusserer behalten ein zweites für die Ablage in unseren Büchern und das dritte Exemplar wird von uns an das kantonale Waffenbüro nach Zürich gemeldet.
Sie müssen mit Ihrem Exemplar nichts weiteres unternehmen und bloss die Aufbewahrungspflich von 10 Jahren berücksichtigen.
Kauf von Waffen mit Vertrag
Beim Erwerb von nicht bewilligungspflichtigen Waffen wird ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt. Sie finden die Vorlage für den Kaufvertrag mit einem Klick HIER. Wir bitten Sie uns diesen Vertrag ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, oder direkt im Bestellungsablauf zuzustellen. Dem Vertrag ist in jedem Fall eine Kopie eines Ausweises, sowie ein Strafregisterauszug beizulegen. Dieses Vorgehen bezieht sich auf eine Onlinebestellung. Möchten Sie persönlich vorbeikommen, müssen Sie keinen Vertrag ausfüllen, das erledigen wir gleich vor Ort.
Kauf von Munition / Pyroartikel
Beim Erwerb von scharfer Munition und Pyroartikel (Platz & Knallpatronen) wird ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt. Sie finden die Vorlage für diesen Vertrag mit einem Klick HIER. Wir bitten Sie uns diesen Vertrag ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, oder direkt im Bestellungsablauf zuzustellen. Dem Vertrag ist in jedem Fall eine Kopie eines Ausweises beizulegen. Beim Kauf von scharfer Munition benötigen wir zusätzlich einen aktuellen Strafregisterauszug, oder einen WES nicht älter als 2 Jahre, oder einen Jagdschein. Dieses Vorgehen bezieht sich auf eine Onlinebestellung. Möchten Sie persönlich vorbeikommen, müssen Sie keinen Vertrag ausfüllen, das erledigen wir gleich vor Ort.
Waffen / Munition / und Zubehör kaufen als Nichtschweizer
Angehörigen aus folgenden Staaten ist der Erwerb grundsätzlich verboten: Albanien, Algerien Bosnien und Herzegovina, Kosovo, Mazedonien, Serbien, Sri Lanka und Türkei. Die kantonal zuständige Behörde kann Ausnahmen bewilligen. Eine Auflistung sämtlicher kantonalen Waffenbüros finden Sie HIER.
Für ausländische Staatsangehörige, welche über eine Niederlassungsbewilligung „C“ verfügen und nicht aus einem jener Staaten stammen, gelten die gleichen Erwerbssvoraussetzungen wie für Schweizer.
Ausländer, die keine Niederlassungsbewilligung „C“ besitzen, benötigen auch für den Erwerb von Jagd- und Sportwaffen, die grundsätzlich von der Bewilligungspflicht befreit sind, einen WES. Zusätzlich benötigen Sie eine amtliche Bestätigung des Heimat- bzw. Wohnsitzstaates, dass sie dort zum Erwerb des betreffenden Gegenstandes berechtigt sind.